DIALOG-Bildungsinstitut Kassel
Begegnung der Kulturen – Miteinander im DIALOG Lernen
Wichtige Informationen
Wir sind umgezogen in die Frankfurter Str. 170!
Anreise »Integrationskurse BAMF
Mit dem Zuwanderungsgesetz wurden 2005 in Deutschland Integrationskurse mit dem Ziel eingeführt, die sprachliche und gesellschaftliche Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern in Deutschland zu verbessern und zu erleichtern.
Mit Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetztes zum 24.10.2015 erhalten auch Ausländer mit einer guten Bleibeperspektive Zugang zu den Integrationskursen.
Folgende drei Zielgruppen haben seit dem 24.10.2015 einen Anspruch auf einen Integrationskurs:
- Ausländer, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen und bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist (Irak, Iran, Syrien, Eritrea) oder
- Ausländer, die eine Duldung gem. § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG besitzen oder
- Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 5 AufenthG besitzen.