PFLEGESCHULE

Ausbildung zur Pflegefachfrau/
zum Pflegefachmann

Pflegeschule im Dialog-Bildungsinstitut - Szene aus dem Unterricht

Am 01.01.2020 trat das Pflegeberufegesetz  (PflBG) in Kraft. Es hat das Altenpflege- und (Kinder-)Krankenpflegegesetz abgelöst und die Ausbildungen zusammengeführt. Alle Auszubildenden erhalten eine generalistische Ausbildung. Diese integriert die Vermittlung von Kompetenzen, die für die Arbeitsfelder in Kliniken, Pflegeheimen, ambulanten Einrichtungen usw. benötigt werden.

Menschen sind im Laufe ihres Lebens in verschiedenen Situationen auf Hilfe angewiesen, beispielsweise nach der Geburt, im Kindesalter, durch Krankheit, Verletzungen oder Behinderung, aber auch im hohen Alter. Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner werden zu Allroundtalenten ausgebildet, die in Menschen in allen Lebensphasen unterstützen und beraten. Mit diesem vielseitigen Beruf eröffnen sich unzählige Einsatzfelder und Tätigkeitsbereiche.
Der neue Berufsabschluss entspricht den EU-Anforderungen und ist europaweit anerkannt.

Die Auszubildenden schließen einen Ausbildungsvertrag mit einer stationären Altenpflegeeinrichtung, einem ambulanten Pflegedienst oder einer Klinik ab und erhalten von ihrem Arbeitgeber eine angemessene Ausbildungsvergütung. Im Rahmen des Unterrichts erhalten die Auszubildenden auch Sprachförderung. Den Unterricht erteilen fachlich und päda­gogisch qualifi­zierte Lehr- und Fachkräfte. Die Praxis wird durch engagierte Praxis­anleiter*innen begleitet.

  • 3 Jahre Vollzeit bzw. bis 5 Jahre Teilzeit
  • 2.100 Stunden theore­tischer und fach­praktischer Unterricht
  • 2500 Stunden praktische Ausbildung

Die Ausbildung wird durch das HSMI gefördert. Für Teilnehmende ist sie kostenlos. Alle Auszubildenden erhalten eine angemessene Ausbildungsvergütung vom Betrieb.

Die Kurse beginnen jeweils zum 1. Oktober eines Jahres.

Blended Learning

Der Unterricht wird im Blended Learning-Format angeboten – eine Kombination aus Präsenzveranstaltungen und digitalem Lernen.

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Infoblatt HMSI Wahlrecht
Merkblatt 3: Wahlrecht
Merkblatt 5: Zugangsvoraussetzungen
Das Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung (IQ)" wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.
In Kooperation mit: