PFLEGESCHULE
Ausbildung zur Pflegefachfrau/
zum Pflegefachmann
Am 01.01.2020 trat das Pflegeberufegesetz (PflBG) in Kraft. Es hat das Altenpflege- und (Kinder-)Krankenpflegegesetz abgelöst und die Ausbildungen zusammengeführt. Alle Auszubildenden erhalten eine generalistische Ausbildung. Diese integriert die Vermittlung von Kompetenzen, die für die Arbeitsfelder in Kliniken, Pflegeheimen, ambulanten Einrichtungen usw. benötigt werden.
Menschen sind im Laufe ihres Lebens in verschiedenen Situationen auf Hilfe angewiesen, beispielsweise nach der Geburt, im Kindesalter, durch Krankheit, Verletzungen oder Behinderung, aber auch im hohen Alter. Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner werden zu Allroundtalenten ausgebildet, die in Menschen in allen Lebensphasen unterstützen und beraten. Mit diesem vielseitigen Beruf eröffnen sich unzählige Einsatzfelder und Tätigkeitsbereiche.
Der neue Berufsabschluss entspricht den EU-Anforderungen und ist europaweit anerkannt.
Die Auszubildenden schließen einen Ausbildungsvertrag mit einer stationären Altenpflegeeinrichtung, einem ambulanten Pflegedienst oder einer Klinik ab und erhalten von ihrem Arbeitgeber eine angemessene Ausbildungsvergütung. Im Rahmen des Unterrichts erhalten die Auszubildenden auch Sprachförderung. Den Unterricht erteilen fachlich und pädagogisch qualifizierte Lehr- und Fachkräfte. Die Praxis wird durch engagierte Praxisanleiter*innen begleitet.
- 3 Jahre Vollzeit bzw. bis 5 Jahre Teilzeit
- 2.100 Stunden theoretischer und fachpraktischer Unterricht
- 2500 Stunden praktische Ausbildung
Die Ausbildung wird durch das HSMI gefördert. Für Teilnehmende ist sie kostenlos. Alle Auszubildenden erhalten eine angemessene Ausbildungsvergütung vom Betrieb.
Die Kurse beginnen jeweils zum 1. Oktober eines Jahres.
Der Unterricht wird im Blended Learning-Format angeboten – eine Kombination aus Präsenzveranstaltungen und digitalem Lernen.