PFLEGESCHULE
Anerkennung ausländischer Pflegeberufe
(nach Pflegeberufegesetz / PflBG)

Pflegefachkräfte werden dringend gesucht. Sie sind als ausländische Krankenschwester oder Krankenpfleger nach Deutschland gekommen und möchten in Ihrem Beruf arbeiten. Dazu benötigen Sie die Anerkennung ihrer Ausbildung oder Ihres Studiums.
Das DIALOG-Bildungsinstitut Kassel hat langjährige Erfahrung mit der Anerkennung ausländischer Pflegeabschlüsse (IQ Anpassungsqualifizierung Pflege»). Die staatlich anerkannte Pflegeschule kooperiert mit Krankenhäusern/Kliniken, Pflegeheimen sowie ambulanten Diensten.
Wenn Sie uns den Bescheid der anerkennenden Stelle vorlegen, beraten wir Sie gerne bei der Entscheidung, ob Sie einen Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung bzw. Eignungsprüfung ablegen möchten.
Bei Bedarf besteht auch die Möglichkeit, nur die Kenntnisprüfung oder das Abschlussgespräch vom Anpassungslehrgang abzulegen.
Sie benötigen als Sprachnachweis ein Zertifikat mindestens B2 oder auch telc B2 Pflege. Wir bieten Spezialberufssprachkurse für nichtakademische Gesundheitsberufe B2 Pflege an, die über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert werden. Diese Spezialkurse finden Sie unter Berufsbezogener Sprachkurs »
Anpassungslehrgang für ausländische Pflegekräfte
Ziel des Anpassungslehrgangs ist die Vorbereitung und Abnahme des Abschlussgesprächs nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) über die im Rahmen des Anpassungslehrgangs erworbenen/vertieften/erweiterten Kompetenzen.
Die Inhalte des Anpassungslehrgangs setzen sich aus theoretischem und praktischem Unterricht sowie Praxis zusammen. Die Dauer und inhaltliche Schwerpunkte sind je nach Bescheid individuell.
- Fachausbildung oder Fachstudium im Ausland
- Bescheid vom Regierungspräsidium Darmstadt (RP Darmstadt) oder Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) über eine teilweise Gleichwertigkeit der Berufsausbildung/des Studiums
- Masernschutzimpfung, ggf. weitere Gesundheitsmaßnahmen
- Deutschsprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1
- Computer/Laptop
- Internetzugang
- Kamera/Webcam (zwingend erforderlich)
Abhängig von den individuellen Auflagen durch das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege. Max. 10% Fehlzeit möglich.
Fallbezogenes Abschlussgespräch (mündlich) mit Pflegelehrkraft und Praxisanleitung
- Präsentation eines Fallbeispiels aus einem der Praxisfelder: 20 min.
- Vertiefendes Gespräch: 25-40 min.
Auf Anfrage
- Kopie Defizitbescheid der anerkennenden Stelle für die Anerkennung als Pflegefachmann/ Pflegefachfrau
- Aktueller tabellarischer Lebenslauf
- Kopie Arbeitserlaubnis bzw. Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) bei EU-Bürger*innen
- Letztes Sprachzertifikat
Kenntnisprüfung/Eignungsprüfung für ausländische Pflegekräfte
Ziel der Anpassungsqualifizierung ist die Vorbereitung und Abnahme der Kenntnisprüfung bzw. Eignungsprüfung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) über die im Rahmen der Anpassungsqualifizierung erworbenen/vertieften/erweiterten Kompetenzen.
- Einführung in deutsches Pflegesystem, Orientierungskompass, Rechtliche Rahmenbedingungen und Pflegeberufegesetz (PflBG)
- Medizinische Grundlagen und Vertiefung
- Pflegepraxis, Hygiene, Medikamentenkunde
- Kommunikation und Beratung, interkulturelle Pflege
- Pflegeplanung und Pflegedokumentationen
- Prüfungstraining
- Empfehlung: ca. 3 Wochen betriebliche Lernphase
- Fachausbildung oder Fachstudium im Ausland
- Bescheid vom Regierungspräsidium Darmstadt (RP Darmstadt) oder Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) über eine teilweise Gleichwertigkeit der Berufsausbildung/des Studiums
- Masernschutzimpfung, ggf. weitere Gesundheitsmaßnahmen
- Deutschsprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1
- Computer/Laptop
- Internetzugang
- Kamera/Webcam (zwingend erforderlich)
Ca. 15 Wochen
Fehlzeiten: max. 10 %
Kursbeginn auf Anfrage
Kenntnisprüfung (nach §45 PflAPrV im Land Hessen)
- Praktische Prüfung im Betrieb (2-4 Pflegesituationen)
- Mündliche Prüfung (Fallbezogen)
Eignungsprüfung (nach §47 PflAPrV im Land Hessen)
- Praktische Prüfung im Betrieb (2-4 Pflegesituationen)
Auf Anfrage
- Kopie Defizitbescheid der anerkennenden Stelle für die Anerkennung als Pflegefachmann/ Pflegefachfrau
- Aktueller tabellarischer Lebenslauf
- Kopie Arbeitserlaubnis bzw. Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) bei EU-Bürger*innen
- Letztes Sprachzertifikat
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