LEHRERFORTBILDUNG
Additive Zusatzqualifizierung BSK
Additive Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen (ZQ BSK)
Seit 2021 müssen alle Lehrkräfte den erfolgreichen Abschluss der additiven Zusatzqualifizierung in Berufssprachkursen (BSK) nachweisen, um die Zulassung als Lehrkraft in Berufssprachkursen zu erhalten bzw. in Berufssprachkursen der Niveaustufen A2-C1 unterrichten zu dürfen. Dies gilt für Basis- wie auch Spezialberufssprachkurse. Das DIALOG-Bildungsinstitut Kassel ist ein vom BAMF 2020 akkreditierter Träger für die ZQ BSK.
Eine Zulassung als Lehrkraft in Integrationskursen nach §15 Abs. 1 und §15 Abs. 2 IntV ist Voraussetzung.
Aufbau der ZQ BSK (80 Unterrichtseinheiten)
- 8 Module Präsenz- oder Online-Phasen
- Vorgelagert Selbstlernphasen (80 UE)
- Praxiserprobungs- und Reflexionsphasen (12 UE)
- Portfolioaufgaben sind jedem Modul zugeordnet
85% aktive Teilnahme an der ZQ BSK müssen nachgewiesen werden.
Nach dem Ende der Präsenz-/Online-Phase kommen noch 12 Wochen hinzu: 5 Wochen für die Erstellung des Portfolios, 5 Wochen für die Bewertung und ggf. noch 2 Wochen für evtl. Nacharbeiten.
Aktuelle Informationen zu Ausnahmeregelungen sowie aktuelle Formulare des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sind auf der Homepage des BAMF zu finden: https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/TraegerLehrFachkraefte/LehrFachkraefte/ZulassungBerufssprachkurse/zulassung-berufssprachkurse-node.html
- Modul 1: Grundlagen der Berufspädagogik (8 UE)
- Modul 2: Berufsbezogene linguistische Kompetenz (8 UE)
- Modul 3: Förderung selbstständigen Sprachlernens und Arbeitsmarktrelevante Schlüsselkompetenzen im Erwachsenenalter (8 UE)
- Modul 4: Didaktik und Methodik im berufsbezogenen Deutschunterricht (16 UE)
- Modul 5: Evaluieren, Prüfen, Testen (9 UE)
- Modul 6: Digitale Kompetenz (6 UE)
- Modul 7: Aufgaben, Rollen und Professionelles Handeln der Lehrerinnen und Lehrer in Berufssprachkursen (13 UE)
- Modul 8: Interkulturalität und Integration in den Arbeitsmarkt (8 UE)
- den Präsenzphasen unbegleitet vorgelagert oder unbegleitet nachgelagert
- die Ausarbeitung des Portfolios zählt nicht als Selbstlernphase!
den Workshops nachgelagerte, begleitete und nicht begleitete Phasen.
Eine Förderung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist durch die Vorlage einer Bescheinigung eines BSK-Trägers über den beabsichtigten Einsatz der Lehrkraft in Berufssprachkursen möglich.